Einführung einer Overhead‑Finanzierung für Forschungsprojekte
abgestimmt am
08.07.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass die Bundesregierung in § 7 des FoFinaG eine verbindliche Regelung zur Finanzierung von Overhead‑Kosten (indirekten Projektkosten) von Forschungsprojekten aufnimmt, um die Grundlagenforschung zu stärken und Österreichs Innovationsposition zu verbessern.
einfache MehrheitXXVII08.07.2021
Entschließung
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der Staat soll die Overhead‑Kosten von drittmittelfinanzierten Forschungsprojekten übernehmen, um die Infrastruktur und Betriebskosten der Forschungseinrichtungen zu decken.
Die gewünschte Regelung soll in § 7 des Forschungsfinanzierungsgesetzes (FoFinaG) verankert werden.
Historisch wurden Overhead‑Sätze von 20 % (2008) auf 8 % (2015) reduziert; der FWF fordert jetzt einen einheitlichen Satz von 25 %.
Durch die Finanzierung von Overhead‑Kosten soll die Attraktivität für Spitzenforschung erhöht und Österreichs Innovationsranking verbessert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.