Ausweitung der Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft auf ausgegliederte Rechtsträger

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf erweitert die Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft auf Rechtsträger und Unternehmen, die im öffentlichen Interesse tätig sind, und verpflichtet alle öffentlichen Organe, ihr Akteneinsicht zu gewähren. Damit soll die Kontrolle über ausgelagerte Daseinsvorsorge‑Aufgaben gestärkt werden.
2/3 Mehrheit XXVII 17.06.2021
Gesetz
Verfassung
Verwaltungskontrolle
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Die Volksanwaltschaft darf künftig auch Rechtsträger und Unternehmen prüfen, die im Sinne von Art. 126b Aufgaben von allgemeinem öffentlichem Interesse erfüllen.
  • Alle Organe von Bund, Ländern, Gemeinden und sonstigen Selbstverwaltungskörpern müssen der Volksanwaltschaft Akteneinsicht gewähren und auf Anfrage Auskünfte erteilen; die Amtsverschwiegenheit gilt nicht gegenüber ihr.
  • Durch die Ausweitung soll verhindert werden, dass ausgelagerte Daseinsvorsorge‑Einrichtungen (z. B. Krankenhausträger) außerhalb der Kontrolle der Volksanwaltschaft bleiben.
  • Der Antrag sieht vor, dass die erste Lesung innerhalb von drei Monaten nach Einbringung stattfinden soll und der Verfassungsausschuss das weitere Verfahren übernimmt.

Eingebracht von

Reden

4 Reden insgesamt

Pro
Contra
2:00 min
Antrag 1625/A - Bundes-Verfassungsgesetz
1:40 min
Antrag 1625/A - Bundes-Verfassungsgesetz
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