Alle Gentechnik‑Verfahren unter EU‑Regulierung

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass alle gentechnisch veränderten Organismen – auch solche, die mit modernen Verfahren wie CRISPR erzeugt wurden – den EU‑Regeln für Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung unterliegen, um Verbraucher*innen zu schützen und Transparenz zu gewährleisten.
einfache Mehrheit XXVII 07.12.2022
Entschließung
Wissenschaften
Europäische Union
Forschung und geistiges Eigentum
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Alle gentechnisch veränderten Organismen sollen nach dem EuGH‑Urteil von 2018 den EU‑Regeln für Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung unterliegen.
  • Die neue Regelung soll sowohl klassische Gentechnik als auch neuere Verfahren wie CRISPR abdecken.
  • Eine klare Kennzeichnungspflicht stärkt die Wahlfreiheit der Verbraucher*innen und erhöht das Vertrauen in Lebensmittel.
  • Der Antrag richtet sich an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, um auf EU‑Ebene eine einheitliche Position zu fordern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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