Änderungen im KMU‑Förderungsgesetz und Garantiegesetz 1977
abgestimmt am
16.06.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das KMU‑Förderungsgesetz und das Garantiegesetz 1977: Es verlangt die Online‑Bereitstellung von Richtlinien, passt Fristen auf den 31. Dezember 2021 an und führt Stundungsregelungen für bestimmte Forderungen ein.
einfache MehrheitXXVII16.06.2021
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Die Abwicklungsstelle muss die Förderrichtlinien künftig im Internet zur Abfrage bereitstellen.
Das Datum in den genannten Absätzen wird von 30. Juni 2021 auf den 31. Dezember 2021 verschoben.
Ein neuer Unterabsatz (2c) erlaubt die Stundung von Forderungen, die an AWS oder ÖHT übergegangen sind, bis zum 31. Dezember 2021 ohne Verzugs‑ oder Stundungszinsen; die Stundung endet mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
In § 7 Abs. 3a wird nach „gemäß Abs. 1“ die Ergänzung „in Verbindung mit Abs. 2a“ eingefügt, um den Bezug zu verdeutlichen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.