Verlängerung der COVID‑19‑Sonderregelungen in Staatsbürgerschafts‑, Aufenthalts‑, BFA‑ und Asylrecht
abgestimmt am
17.06.2021
Zusammenfassung
Der Nationalrat verlängert COVID‑19‑Sonderregelungen in vier Gesetzen bis zum 31. Dezember 2021 und hebt im Aufenthaltsgesetz die Mitteilungspflicht bei langen Auslandsaufenthalten auf.
einfache MehrheitXXVII17.06.2021
Gesetz
Flüchtling
Staatsangehöriger
ausländischer Staatsangehöriger
Schwerpunkte
Die Frist für die schriftliche Übermittlung des Gelöbnisses bei der Staatsbürgerschaftsverleihung wird von 30. Juni 2021 auf 31. Dezember 2021 verlängert.
Im Niederlassungs‑ und Aufenthaltsgesetz entfällt die Pflicht, eine längere Abwesenheit von mehr als zwölf Monaten außerhalb des EWR vorher zu melden; gleichzeitig wird die Frist für Anträge bis zum 31. Dezember 2021 verlängert, während ein neuer Übergangsabschnitt bis zum 31. März 2022 gilt.
Im BFA‑Verfahrensgesetz wird die Frist für bestimmte Verfahrensschritte von 30. Juni 2021 auf 31. Dezember 2021 verschoben.
Im Asylgesetz wird die Frist für die Sonderregelung, die wegen COVID‑19 eingeführt wurde, ebenfalls bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.