Verbot von Upskirting und nicht einvernehmlichen Nacktfotos
abgestimmt am
22.04.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein neues Strafdelikt gegen Upskirting und das Anfertigen von Nacktfotos ohne Einwilligung, weil diese Handlungen in Österreich derzeit nicht strafbar sind. Er verweist auf internationale Vorbilder und die Lücken im Urheber‑ und Datenschutzrecht.
einfache MehrheitXXVII22.04.2020
Entschließung
Strafrecht
Schwerpunkte
Einführung einer neuen Straftat im Strafgesetzbuch, die das heimliche Fotografieren unter dem Rock einer Frau („Upskirting“) verbietet.
Verbot von Nacktfotos oder Filmen, die ohne das Wissen bzw. die Einwilligung der abgebildeten Person angefertigt werden.
Der Antrag weist darauf hin, dass das aktuelle Urheberrecht (§ 78 UrhG) nur die Veröffentlichung regelt und das Strafgesetzbuch (§ 218 StGB) keine passende Regelung für Upskirting enthält.
Der Gesetzentwurf soll vom Justizausschuss erarbeitet und dem Nationalrat zur Abstimmung vorgelegt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.