Verlängerung von COVID‑19‑Sonderregelungen bis 31. Dezember 2021
abgestimmt am
17.06.2021
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf verlängert mehrere COVID‑19‑bezogene Sonderregelungen bis zum 31. Dezember 2021, indem er Datumsangaben in drei Gesetzen anpasst und neue Absätze für das Inkrafttreten einführt.
einfache MehrheitXXVII17.06.2021
Gesetz
Gesundheit
Zivilschutz
Schwerpunkte
Im Suchtmittelgesetz wird das Ablaufdatum der Sonderregelung für Substitutions‑Dauerverschreibungen von 30. Juni 2021 auf 31. Dezember 2021 verschoben und ein neuer Absatz legt fest, dass die Regelung bereits ab dem 1. Juli 2021 gilt.
Im Epidemiegesetz werden die Fristangaben in § 5c Abs. 1 und § 50 Abs. 13 von „30. Juni“ auf „31. Dezember“ geändert; zudem wird ein neuer Absatz eingefügt, der das Inkrafttreten dieser Änderungen am Tag nach ihrer Kundmachung regelt.
Im COVID‑19‑Maßnahmengesetz wird das Datum in § 13 Abs. 1 ebenfalls von 30. Juni 2021 auf 31. Dezember 2021 geändert; ein neuer Absatz legt fest, dass diese Änderung am Tag nach ihrer Kundmachung wirksam wird.
Die Verpflichtung der ELGA GmbH, Impfzertifikate im zentralen Impfregister zu speichern und gedruckte Versionen bereitzustellen, bleibt bestehen; die Frist für die Fertigstellung der Impfserie wird auf den 31. Dezember 2021 verlängert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.