Einführung einer 14‑tägigen Kündigungsfrist im AÜG und Ermächtigung von Kollektivverträgen
abgestimmt am
17.06.2021
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf führt eine 14‑tägige Mindestkündigungsfrist für Leiharbeitsverhältnisse ein und erlaubt Kollektivverträgen, von den allgemeinen Kündigungsbestimmungen des ABGB abzuweichen.
einfache MehrheitXXVII17.06.2021
Gesetz
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Eine gesetzliche Mindestkündigungsfrist von 14 Tagen wird für alle Leiharbeitsverhältnisse eingeführt, sofern nicht durch Gesetz, Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag eine längere Frist vereinbart ist.
Der neue Absatz 26 legt fest, dass die Regelung aus § 10 Abs. 5 erst wirksam wird, wenn die Änderung von § 1159 ABGB (BGBl I Nr. 153/2017) in Kraft tritt.
Kollektivverträge erhalten die Ermächtigung, von den allgemeinen Bestimmungen des § 1159 ABGB abzuweichen, um branchenspezifische Regelungen (z. B. für Saisonbranchen) zu ermöglichen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.