Verlängerung und Klarstellung der betrieblichen COVID‑19‑Testförderung
abgestimmt am
17.06.2021
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf verlängert die Förderperiode für betriebliche COVID‑19‑Testungen bis zum 30. September 2021, klärt Zuständigkeiten zwischen dem Gesundheits‑ und dem Digital‑Ministerium und legt ein Ablaufdatum für die Änderungen auf den 31. Dezember 2022 fest.
einfache MehrheitXXVII17.06.2021
Gesetz
Handel
Industrie
Gesundheit
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Das Enddatum der Förderperiode für betriebliche Testungen wird von 30. Juni 2021 auf 30. September 2021 verschoben.
Ein neuer Ziffer 3 wird eingefügt, der die Zuständigkeit des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz festlegt.
Ein neuer Ziffer 4 wird eingefügt, der die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort als weitere zuständige Behörde nennt.
Ein neuer Absatz 1a legt fest, dass die Änderungen mit dem Tag der Kundmachung in Kraft treten und am 31. Dezember 2022 enden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.