COVID‑19‑Steuererleichterungen und Korrektur im Einkommensteuergesetz
abgestimmt am
16.06.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz korrigiert einen Nummerierungsfehler im Einkommensteuergesetz, definiert steuerfreie COVID‑19‑Zuwendungen und passt das Umsatz‑ sowie das Alkoholsteuergesetz an, um Steuerbefreiungen für Schutzmasken und Ethanol bis Ende 2021 zu verlängern.
einfache MehrheitXXVII16.06.2021
Gesetz
Steuerwesen
Schwerpunkte
Korrektur einer doppelten Ziffer im Einkommensteuergesetz; die alte Ziffer 373 wird durch die neue Ziffer 376 ersetzt und gilt ab dem 1. April 2021.
Einführung einer Steuerbefreiung für Zuwendungen aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds, dem Härtefallfonds und vergleichbaren Förderungen ab dem 1. März 2020.
Definition von Reisevorleistungen als Lieferungen und sonstige Leistungen Dritter, die dem Kunden unmittelbar zugutekommen.
Ausschluss der Regelung für verbrauchsteuerpflichtige Waren; die Bestimmung gilt ab dem 1. Juli 2021.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.