Änderung des Härtefallfondsgesetzes – COVID‑19‑Hilfsfonds für Solo‑Selbständige
abgestimmt am
16.06.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Härtefallfondsgesetz, um ein befristetes Sicherheitsnetz für von COVID‑19 betroffene Solo‑Selbständige, neue Selbständige und touristische Vermieter zu schaffen. Es legt die Anspruchsvoraussetzungen fest, stellt bis zu drei Milliarden Euro aus dem Krisenbewältigungsfonds bereit und regelt die Datenübermittlung an zuständige Ministerien.
einfache MehrheitXXVII16.06.2021
Gesetz
Gesundheit
Wirtschaft
Schwerpunkte
Der Fonds richtet sich an Solo‑Selbständige, neue Selbständige, freie Dienstnehmer, touristische Vermieter und Personen mit mehreren geringfügigen Beschäftigungen, die vor der Pandemie ein Versicherungsverhältnis in Kranken‑ oder Pensionsversicherung hatten.
Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss gewährt, dessen Höhe nicht im Gesetz festgelegt ist.
Bis zu drei Milliarden Euro aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds stehen für die Auszahlung an die Wirtschaftskammer Österreich und Agrarmarkt Austria zur Verfügung.
Der Bundesminister für Finanzen, die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus sowie der Dachverband der Sozialversicherungsträger müssen technische Voraussetzungen für Datenübermittlungen nach §§ 2, 2a und 3 schaffen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.