Einbindung des UNESCO‑Welterbes in das Denkmalschutzgesetz
abgestimmt am
08.07.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, das UNESCO‑Welterbe im Denkmalschutzgesetz als öffentlichen Interessensbereich zu verankern und den Schutz von Umgebung, Ensembleschutz, Sichtachsen und Denkmalerhaltung gesetzlich zu stärken.
einfache MehrheitXXVII08.07.2021
Entschließung
Kunst
Kulturpolitik
Vereinte Nationen
Schwerpunkte
Der Antrag fordert, das UNESCO‑Welterbe als Teil des öffentlichen Interesses im Denkmalschutzgesetz zu verankern.
Er soll den Umgebungsschutz, Ensembleschutz, Schutz von Sichtachsen und die Erhaltungspflicht von Denkmalen gesetzlich ergänzen.
Ziel ist es, dem Bundesdenkmalamt klare rechtliche Handlungsgrundlagen zu geben, um die UNESCO‑Welterbekonvention zu erfüllen.
Der Antrag schlägt vor, die Änderungen entweder im bestehenden Denkmalschutzgesetz oder in einem eigenen Welterbegesetz zu regeln.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.