Änderungen im Apothekerkammer‑ und Gehaltskassengesetz – Schlichtung, digitale Sitzungen und neue Transparenzregeln
abgestimmt am
17.06.2021
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Apothekerkammergesetz und das Gehaltskassengesetz. Er führt eine Schlichtungskommission ein, erlaubt virtuelle Sitzungen, modernisiert Terminologie und erweitert Transparenz‑ und Publikationspflichten.
einfache MehrheitXXVII17.06.2021
Gesetz
Apotheke
Schwerpunkte
Der Entwurf richtet eine neue Schlichtungskommission ein, die Hinweise zu disziplinar‑ und arbeitsrechtlichen Verstößen prüft und mit Zweidrittelmehrheit einen Vorsitzenden wählt.
In mehreren Paragraphen wird die Formulierung „persönlich oder virtuell“ eingefügt, sodass Sitzungen von Kammerorganen sowohl persönlich als auch online abgehalten werden können.
Begriffe wie „Beamter“ werden durch „Bediensteter“ ersetzt und die Bezeichnungen für die Leitungspositionen von Präsident/Vizepräsident zu „Kammeramtsdirektor“ geändert.
Entscheidungen des Disziplinarrates müssen anonymisiert im Internet und in der „Österreichischen Apotheker‑Zeitung“ veröffentlicht werden, um Transparenz zu erhöhen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.