Staatsbürgerschaftsverlust bei Beteiligung an ausländischen bewaffneten Gruppen

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf erweitert § 33 StbG und sieht den Entzug der österreichischen Staatsbürgerschaft für Personen vor, die freiwillig einer organisierten bewaffneten Gruppe im Ausland beitreten oder diese unterstützen.
einfache Mehrheit XXVII 13.11.2019
Gesetz
Staatsangehöriger
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Ein Staatsbürger, der freiwillig für eine organisierte bewaffnete Gruppe aktiv an Kampfhandlungen im Ausland teilnimmt, verliert die österreichische Staatsbürgerschaft, sofern er dadurch nicht staatenlos wird.
  • Ein Staatsbürger, der freiwillig im Ausland eine organisierte bewaffnete Gruppe unterstützt, die an Kampfhandlungen teilnimmt, verliert ebenfalls die österreichische Staatsbürgerschaft.
  • Der Entzug gilt auch dann, wenn die betroffene Person dadurch staatenlos wird – das Gesetz sieht hierfür eine Sonderregelung („Kündigung“) vor.
  • Die Änderung soll insbesondere Rückkehrer des Islamischen Staates und deren Unterstützer betreffen, weil sie als Gefahr für die Demokratie angesehen werden.

Eingebracht von

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6 Reden insgesamt

Pro
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8:29 min
Antrag 17/A - Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 – StbG
5:14 min
Antrag 17/A - Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 – StbG
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