Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert § 33 StbG und sieht den Entzug der österreichischen Staatsbürgerschaft für Personen vor, die freiwillig einer organisierten bewaffneten Gruppe im Ausland beitreten oder diese unterstützen.einfache Mehrheit XXVII 13.11.2019
Gesetz
Staatsangehöriger
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Ein Staatsbürger, der freiwillig für eine organisierte bewaffnete Gruppe aktiv an Kampfhandlungen im Ausland teilnimmt, verliert die österreichische Staatsbürgerschaft, sofern er dadurch nicht staatenlos wird.
- Ein Staatsbürger, der freiwillig im Ausland eine organisierte bewaffnete Gruppe unterstützt, die an Kampfhandlungen teilnimmt, verliert ebenfalls die österreichische Staatsbürgerschaft.
- Der Entzug gilt auch dann, wenn die betroffene Person dadurch staatenlos wird – das Gesetz sieht hierfür eine Sonderregelung („Kündigung“) vor.
- Die Änderung soll insbesondere Rückkehrer des Islamischen Staates und deren Unterstützer betreffen, weil sie als Gefahr für die Demokratie angesehen werden.
Reden
6 Reden insgesamt
Pro
Contra
Kickl Herbert
FPÖ
Mahrer Karl
ÖVP
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