Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf verbietet das betäubungslose Kastrieren männlicher Schweine (Ferkel) und legt den Inkrafttretenszeitpunkt auf den 1. Jänner 2022 fest.einfache Mehrheit XXVII 17.06.2021
Gesetz
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
- Der Antrag fügt eine neue Ziffer ein, die das betäubungslose Kastrieren männlicher Schweine (Ferkel) verbietet.
- Die neue Ziffer tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft, wie in § 44 Abs. 26a festgelegt.
- Damit wird die Praxis des betäubungs‑losen Kastrierens, die jährlich etwa 2,7 Millionen Ferkel betrifft, beendet.
- Landwirte müssen künftig die Kastration unter Vollnarkose durchführen – entweder durch chirurgische Kastration oder durch Impfung gegen Ebergeruch.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.