Ausstellung von Fremdenpässen für belarussische und Hongkonger Demokratieaktivist*innen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass Österreich Fremdenpässe nach § 88 Abs. 1 FPG an Demokratieaktivist*innen aus Belarus und Hongkong ausstellt, solange deren Regime repressiv bleiben.
einfache Mehrheit XXVII 17.06.2021
Entschließung
Ausweis
Menschenrechte
Internationale Beziehungen

Schwerpunkte

  • Der Antrag verlangt die Ausstellung von Fremdenpässen für belarussische und Hongkonger Demokratieaktivist*innen, die in Österreich leben.
  • Die Rechtsgrundlage ist § 88 Abs. 1 des Fremdenpassgesetzes (FPG), das die Ausstellung von Fremdenpässen regelt.
  • Die Maßnahme soll solange gelten, wie die Unterdrückung der Demokratiebewegungen in Belarus und Hongkong anhält, und kann auf weitere Länder ausgeweitet werden, in denen ähnliche Repressionen festgestellt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.