Erweiterung des Erschwerungsgrundes im StGB für Asylsuchende
abgestimmt am
07.07.2021
Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt § 33 (1) des Strafgesetzbuches um einen neuen Erschwerungsgrund, der Straftaten von Personen mit laufendem Asylverfahren härter bestraft, und korrigiert einen formalen Schreibfehler.
einfache MehrheitXXVII07.07.2021
Gesetz
Strafrecht
Schwerpunkte
Der Punkt am Satzende von § 33 (1) Z 8 wird durch einen Strichpunkt ersetzt, um die Formulierung zu vereinheitlichen.
Ein neuer Erschwerungsgrund (Z 9) wird eingefügt: Straftaten gelten als besonders schwer, wenn der Täter zum Tatzeitpunkt ein Fremder war, der in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat – unabhängig vom Stand des Asylverfahrens.
Der Antrag begründet die Änderung mit steigenden Zahlen von Straftaten durch Personen, die im Asylverfahren stehen, und dem Eindruck, dass das bestehende Fremdenpolizeigesetz nicht ausreiche, um Missbrauch des Gastrechts zu sanktionieren.
Ziel ist, durch die neue Strafverschärfung die Abschreckung zu erhöhen, die öffentliche Sicherheit zu stärken und das Rechtsbewusstsein von Migranten zu fördern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.