Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, ein Gesetz vorzulegen, das die Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung einbezieht. Derzeit werden ihre medizinischen Kosten vom Bund zu hohen Privat‑Patienten‑Tarifen bezahlt, was jährlich rund 80‑95 Mio € kostet. Die Einbeziehung soll Kosten senken und Gleichbehandlung sichern.einfache Mehrheit XXVII 29.05.2024
Entschließung
Strafrecht
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Insassen von Justizanstalten sind derzeit nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert; ihre Behandlung wird dem Bund zu Privat‑Patienten‑Tarifen abgerechnet, was sehr hohe Kosten verursacht.
- Die Ausgaben für die medizinische Versorgung von Häftlingen sind seit 2000 stark gestiegen – von 29,34 Mio € auf über 80 Mio € (2015) bzw. 94,6 Mio € (2018).
- Ein Tag als Nichtversicherter im Wiener Allgemeinen Krankenhaus kostet rund 1.127 €, während die durchschnittlichen Kosten pro Haft‑Tag bei etwa 29 € liegen – ein deutlicher Unterschied, der durch eine Versicherungslösung reduziert werden kann.
- Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zu übermitteln, die die Einbeziehung von Justizinsassen in die gesetzliche Krankenversicherung vorsieht.
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