Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Präsenz‑ und Zivildienst künftig als versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit anerkannt werden, damit betroffene Väter ihren Anspruch auf den Papamonat und den Familienzeitbonus nicht verlieren.einfache Mehrheit XXVII 09.11.2023
Entschließung
Familie
Zivildienst
Verteidigung
Schwerpunkte
- Seit dem 1. September 2019 haben alle unselbständig erwerbstätigen Väter einen gesetzlichen Anspruch auf den Papamonat, also eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit nach der Geburt ihres Kindes.
- Der Anspruch auf den Familienzeitbonus von 22,60 € pro Tag setzt voraus, dass der Vater in den 182 Tagen vor Beginn des Papamonats durchgehend einer kranken‑ und pensionsversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgegangen ist; Unterbrechungen von bis zu 14 Tagen schaden dem Anspruch nicht.
- Derzeit werden Präsenz‑ und Zivildienst als Nichterwerbstätigkeit behandelt, sodass Väter, die während dieser Dienste ihre reguläre Arbeit unterbrechen, ihren Anspruch auf den Papamonat verlieren.
- Der Entschließungsantrag fordert, dass die Zeit im Präsenz‑ bzw. Zivildienst künftig als kranken‑ und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit anerkannt wird, damit sie für den Familienzeitbonus anrechenbar ist.
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