Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert das Verbot von Kopfbedeckungen, die den Kopf verhüllen, für Schülerinnen und Schüler bis zum 14. Lebensjahr und führt ein analoges Verbot für Lehrkräfte ein. Verstöße führen zu einem Verfahren mit Gesprächen, Geldstrafen oder Ersatzfreiheitsstrafe.einfache Mehrheit XXVII 11.03.2020
Gesetz
Bildung
Religion
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
- Das Verbot von Kopfbedeckungen, die den Kopf verhüllen, wird für Schülerinnen und Schüler bis zum 14. Lebensjahr ausgeweitet.
- Ein neuer Absatz 1a verbietet Lehrkräften das Tragen von weltanschaulicher oder religiöser Kopfbedeckung, die den Kopf verhüllt.
- Bei Verstößen müssen Schulleiterinnen bzw. Schulleiter die Bildungsdirektion informieren; diese laden die Erziehungsberechtigten zu einem verpflichtenden Gespräch innerhalb von vier Schultagen ein.
- Kommt es nach dem Gespräch erneut zu Verstößen, wird eine Verwaltungsübertretung mit Geldstrafe bis 440 € oder Ersatzfreiheitsstrafe bis zwei Wochen geahndet.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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