Fristverlängerung für das Kommunalinvestitionsprogramm bis 31.12.2022
abgestimmt am
08.07.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, die Frist für die Beantragung von Mitteln aus dem Kommunalinvestitionsprogramm bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern, weil Bauunternehmen wegen Rohstoffknappheit überlastet sind.
einfache MehrheitXXVII08.07.2021
Entschließung
Baupolitik
Gliedstaat
Raumordnung
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Schwerpunkte
Das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 stellt den Gemeinden insgesamt 1 Mrd. € an Zweckzuschüssen zur Verfügung.
Bis zum 31. Dezember 2021 konnten die Gemeinden Anträge stellen; bisher wurden rund 658 Mio. € ausgezahlt.
Wegen Rohstoffknappheit und überlasteter Bauunternehmen steigen Kosten und Verzögerungen, sodass viele Gemeinden die Frist nicht einhalten können.
Der Entschließungsantrag fordert, die Antragsfrist bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern, um den Gemeinden mehr Zeit zu geben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.