Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, die Gewährleistungsfristen für langlebige Konsumgüter von derzeit zwei auf mindestens fünf Jahre zu verlängern und die Beweislastumkehr zu erweitern, um den Konsumentenschutz zu stärken.einfache Mehrheit XXVII 17.06.2021
Entschließung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Die aktuelle Gewährleistungsfrist beträgt nur zwei Jahre und deckt lediglich die Mindestanforderungen der EU ab.
- Verbraucherverbände fordern für langlebige Produkte eine Frist von mindestens fünf Jahren, wie sie in Norwegen, Island oder Teilen Deutschlands gilt.
- Eine Verlängerung der Beweislastumkehr auf bis zu zwei Jahre soll den Verbraucher*innen die Durchsetzung ihrer Rechte erleichtern.
- Der Entschließungsantrag bittet die Bundesregierung, praxisorientierte und verlängerte Gewährleistungsfristen nach dem Vorbild anderer europäischer Staaten vorzuschlagen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.