Erweiterung des Bildungsbonus & Anhebung der Altersgrenze für Sonderunterstützung
abgestimmt am
07.07.2021
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert den Bildungsbonus für bereits begonnene Ausbildungen und erlaubt Transparenzportalabfragen. Gleichzeitig wird das Zugangsalter zur Sonderunterstützung schrittweise von 52 auf 62 Jahre erhöht, mit einem Geltungsbeginn ab 2023.
einfache MehrheitXXVII07.07.2021
Gesetz
Sozialpolitik
Arbeitslosenversicherung
Schwerpunkte
Der Bildungsbonus wird erweitert, sodass er auch für Ausbildungen gilt, die vor dem 1. Oktober 2020 begonnen haben und bis nach dem 1. Juli 2021 andauern.
Zuständige Stellen dürfen Transparenzportalabfragen nach dem Transparenzdatenbankgesetz durchführen, um Einkommensprüfungen zu erleichtern.
Die neuen Regelungen aus § 20 Abs. 7 und § 36c Abs. 4 treten am 1. Oktober 2021 in Kraft.
Ab dem 1. Jänner 2023 wird die Altersgrenze für den Zugang zur Sonderunterstützung jährlich um neun Monate erhöht, bis 2035 ein Höchstalter von 62 Jahren erreicht ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.