Fördermittel für tiergerechte Schweinehaltung – Ende der Vollspaltenböden
abgestimmt am
19.05.2022
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass die Agrarfördermittel künftig nur für hochwertige Stallbauten eingesetzt werden und innerhalb von fünf Jahren jährlich 50 Millionen Euro für den Umbau von Vollspaltenbodensystemen bereitgestellt werden, um das Tierwohl zu verbessern.
einfache MehrheitXXVII19.05.2022
Entschließung
Tierschutz
Tiermedizin
Europäische Union
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll keine Agrarfördermittel mehr für Stallbauten mit Mindeststandards bereitstellen.
Stattdessen sollen ausschließlich Fördergelder für hochwertige Tierhaltungsstandards eingesetzt werden.
Innerhalb der nächsten fünf Jahre sollen jährlich 50 Millionen Euro aus dem Investfördertopf für den Umbau von Vollspaltenbodensystemen bereitgestellt werden.
Kosmetische Änderungen, die nur einen kleinen Teil des Bodens betreffen, dürfen nicht gefördert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.