Einheitliches Risk‑Assessment für Sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert den Bundesminister für Inneres auf, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die ein bundesweit einheitliches Risk‑Assessment für Hochrisikofälle bei sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen ermöglicht.
einfache Mehrheit XXVII 07.07.2021
Entschließung
Frau
Europarat
Strafrecht
Gleichbehandlung
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Der Bundesminister für Inneres soll eine gesetzliche Grundlage schaffen, die ein einheitliches Risk‑Assessment für Hochrisikofälle im Rahmen von § 22 Abs. 2 SPG ermöglicht.
  • Der Antrag stützt sich auf Art 51 der Istanbul‑Konvention, die von Österreich ratifiziert wurde und die Durchführung einer Gefahranalyse aller relevanten Behörden verlangt.
  • Ein einheitliches Risk‑Assessment soll die Qualität und Vergleichbarkeit von Bedrohungsanalysen verbessern und damit zielgerichtete Schutzmaßnahmen ermöglichen.
  • Derzeit können nur die Sicherheitsbehörde selbst Fallkonferenzen einberufen; andere Behörden dürfen sie lediglich anregen. Der Antrag will diese Vorgabe erweitern, um eine klare Rechtsgrundlage für die Einberufung bei Hochrisikofällen zu schaffen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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