Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine Gesetzesänderung, damit die Polizei ein Annäherungsverbot ohne gleichzeitiges Betretungsverbot verhängen kann, um Opfer von Stalking besser zu schützen.einfache Mehrheit XXVII 07.07.2021
Entschließung
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Der Antrag fordert eine Novelle des SPG, um ein reines Annäherungsverbot ohne gleichzeitiges Betretungsverbot zu ermöglichen.
- Das aktuelle § 38a SPG verbindet Annäherungs‑ und Betretungsverbot, was bei unbekannten Tätern (z. B. Stalking) problematisch ist, weil die Adresse des Opfers preisgegeben wird.
- Ein separates Annäherungsverbot kann sofort wirksam werden und akute Gefahr schnell entschärfen, ohne dass die Polizei gleichzeitig das Betretungsrecht ausüben muss.
- Der historische Hintergrund ist das Gewaltschutzgesetz von 1997, das erstmals das kombinierte Verbot einführte; seitdem haben sich Bedrohungslagen verändert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.