Annäherungsverbot ohne Betretungsverbot im SPG

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert eine Gesetzesänderung, damit die Polizei ein Annäherungsverbot ohne gleichzeitiges Betretungsverbot verhängen kann, um Opfer von Stalking besser zu schützen.
einfache Mehrheit XXVII 07.07.2021
Entschließung
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Der Antrag fordert eine Novelle des SPG, um ein reines Annäherungsverbot ohne gleichzeitiges Betretungsverbot zu ermöglichen.
  • Das aktuelle § 38a SPG verbindet Annäherungs‑ und Betretungsverbot, was bei unbekannten Tätern (z. B. Stalking) problematisch ist, weil die Adresse des Opfers preisgegeben wird.
  • Ein separates Annäherungsverbot kann sofort wirksam werden und akute Gefahr schnell entschärfen, ohne dass die Polizei gleichzeitig das Betretungsrecht ausüben muss.
  • Der historische Hintergrund ist das Gewaltschutzgesetz von 1997, das erstmals das kombinierte Verbot einführte; seitdem haben sich Bedrohungslagen verändert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.