Senkung der Wahlkampfkostenobergrenze auf 1 Euro pro Wahlberechtigten
abgestimmt am
07.07.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf senkt die zulässige Obergrenze für Wahlwerbung von 7 Millionen Euro auf maximal 1 Euro pro Wahlberechtigten, bezieht Ausgaben von parteinahen Organisationen mit ein und reduziert die persönliche Freigrenze für Kandidaten von 15 000 auf 10 000 Euro.
2/3 MehrheitXXVII07.07.2022
Gesetz
Wahl
Verfassung
Politische Partei
Schwerpunkte
Die zulässige Obergrenze für Wahlwerbung wird von 7 Millionen Euro auf maximal 1 Euro pro Wahlberechtigten gesenkt.
Ausgaben von parteinahen Organisationen und Personenkomitees werden in die Obergrenze einbezogen, sodass sie nicht mehr separat behandelt werden können.
Wenn mehrere Parteien denselben Wahlvorschlag unterstützen, wird die Gesamtausgabe aller beteiligten Parteien zusammengezählt und darf die Obergrenze nicht überschreiten.
Die Freigrenze für rein persönliche Wahlwerbung eines Kandidaten wird von 15 000 Euro auf 10 000 Euro reduziert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.