Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass alle gentechnisch veränderten Organismen – egal ob durch klassische oder neue Verfahren wie CRISPR – unter die strengen EU‑Regeln für Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung fallen, um Verbraucher*innen und Umwelt zu schützen.einfache Mehrheit XXVII 06.12.2022
Entschließung
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Alle gentechnisch veränderten Organismen sollen nach dem EuGH‑Urteil von 2018 den bestehenden EU‑Regeln für Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung unterliegen.
- Neue Verfahren wie CRISPR können Gene verändern, ohne neue Gene einzufügen, und benötigen deshalb eine ebenso strenge Risiko‑ und Kennzeichnungsprüfung.
- Ohne klare Regelungen könnten gentechnisch veränderte Pflanzen ungekennzeichnet in die Lebensmittelkette gelangen und das Vertrauen der Verbraucher*innen gefährden.
- Die EU‑Kommission sieht in neuer Gentechnik ein Potenzial für nachhaltigere Landwirtschaft und geringeren Pestizideinsatz, betont jedoch die Notwendigkeit einer aktualisierten Gesetzgebung.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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