Zusammenfassung
Der Antrag senkt die staatliche Parteienförderung auf 2,5 € pro Stimme und legt neue Mindest‑/Höchstbeträge für Bundes‑, Landes‑ und Gemeindeförderungen fest.2/3 Mehrheit XXVII 10.01.2020
Gesetz
Gliedstaat
Verfassung
Politische Partei
Schwerpunkte
- Der Förderbetrag pro abgegebener Stimme bei Nationalrats‑Wahlen wird auf 2,5 € festgelegt.
- Bund, Länder und Gemeinden dürfen pro Wahlberechtigten mindestens 3,10 € und höchstens 11 € an Parteien zahlen.
- Parteien mit mindestens fünf Abgeordneten erhalten zusätzlich einen jährlichen Grundbetrag von 218 000 €.
- Durch die Änderungen sollen jährlich rund 130 Mio. € an Steuergeldern eingespart werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.