Spendenabsetzbarkeit für Kultureinrichtungen vereinfachen
abgestimmt am
20.03.2024
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag will die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an Kultureinrichtungen vereinfachen, indem er die aktuelle Bindung an Förderungen abschafft und stattdessen nur eine vom Finanzamt bestätigte Gemeinnützigkeit verlangt.
einfache MehrheitXXVII20.03.2024
Entschließung
Kunst
Steuerwesen
Kulturpolitik
Schwerpunkte
Die aktuelle Spendenabsetzbarkeit im Kulturbereich ist an drei Bedingungen geknüpft: öffentlich zugängliche künstlerische Tätigkeit, mindestens alle zwei Jahre staatliche Förderung und Eintrag in die Transparenzdatenbank.
Durch die Verknüpfung mit Förderungen entsteht ein Lenkungseffekt, weil nur bereits geförderte Einrichtungen Spenden absetzen dürfen, was die Datenbank lückenhaft und die Spendenverteilung einseitig macht.
Der Antrag fordert, dass die Absetzbarkeit von Spenden an Kultureinrichtungen allein von einer vom Finanzamt bestätigten Gemeinnützigkeit abhängen soll.
Die Bundesregierung soll § 4a im Einkommensteuergesetz ändern; die Zuweisung des Antrags erfolgt an den Kulturausschuss.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.