Gleichstellung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen beim Anspruch auf persönliche Assistenz

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, dem Nationalrat eine Vorlage zu übermitteln, die allen Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen – unabhängig von Art oder Pflegestufe – das gleiche Recht auf Persönliche Assistenz in Bildungseinrichtungen zusichert.
einfache Mehrheit XXVII 19.07.2021
Entschließung
Bildung
Mensch mit Behinderung
Organisation des Unterrichtswesens

Schwerpunkte

  • Der Antrag verlangt, dass die Bundesregierung dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorlegt, die allen Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen – egal welcher Art oder Pflegestufe – das gleiche Recht auf Persönliche Assistenz in Bildungseinrichtungen garantiert.
  • Die aktuelle Regelung (PAB) gilt nur für körperlich behinderte Personen mit Pflegestufe 5‑7 (teilweise 3), wodurch Schülerinnen und Schüler mit Sinnesbehinderungen, Autismus oder anderen nicht‑körperlichen Beeinträchtigungen ausgeschlossen sind.
  • Eine von BIZEPS initiierte Verbandsklage wurde eingereicht, weil eine vorherige Schlichtung mit dem Bildungsministerium gescheitert ist und die Betroffenen Diskriminierung erfahren haben.
  • Durch die Angleichung an die Vorgaben der UN‑Behindertenrechtskonvention soll sichergestellt werden, dass alle behinderte Schülerinnen und Schüler gleichberechtigten Zugang zu persönlicher Assistenz erhalten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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