Gleichstellung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen beim Anspruch auf persönliche Assistenz
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass alle Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen – unabhängig von Art oder Pflegestufe – einen Anspruch auf persönliche Assistenz in Bildungseinrichtungen erhalten, um Diskriminierung zu beenden.einfache Mehrheit XXVII 03.11.2022
Entschließung
Bildung
Mensch mit Behinderung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
- Das aktuelle Projekt „Persönliche Assistenz in Bildungseinrichtungen“ (PAB) gilt nur für Schülerinnen und Schüler mit körperlichen Behinderungen in den Pflegestufen 5‑7, nicht aber für andere Behinderungsarten.
- Nach § 8 Abs. 2 BGStG ist der Bund verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit Menschen mit Behinderungen Zugang zu Bildungsangeboten erhalten – das schließt persönliche Assistenz ein.
- Der Entschließungsantrag fordert, dass die Bundesregierung dem Nationalrat eine Vorlage vorlegt, die allen Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen (unabhängig von Art oder Pflegestufe) einen Anspruch auf persönliche Assistenz im Schulalltag sichert.
- Die Initiative wurde durch das Zentrum für Selbstbestimmtes Leben (BIZEPS) und den Klagsverband angestoßen, nachdem eine Schlichtung mit dem Bildungsministerium gescheitert war.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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