Schuldnerschutzschirm zur Verhinderung notleidender Kredite

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, bis spätestens 15. Dezember 2021 ein Gesetz zu erarbeiten, das Schuldner*innen vor notleidenden Krediten schützt und deren Entstehung verhindert.
einfache Mehrheit XXVII 10.03.2022
Entschließung
Gesundheit
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen

Schwerpunkte

  • Die Bundesregierung soll bis spätestens 15. Dezember 2021 ein Gesetz vorlegen, das Schuldner*innen vor notleidenden Krediten schützt.
  • Ziel des Gesetzes ist es, die Entstehung von notleidenden Krediten (NPL) zu verhindern, anstatt deren Verkauf auf Sekundärmärkten zu fördern.
  • Der Entschließungsantrag betont, dass besonders einkommensschwache Personen und Kleinstunternehmer*innen von der Pandemie stark betroffen sind und daher ein Schuldnerschutzschirm nötig ist.
  • In Zusammenarbeit mit der Arbeiterkammer wurde ein Konzept erarbeitet, das neben Sofortmaßnahmen auch langfristige Regelungen zur Verhinderung von NPL vorsieht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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