Rückerstattung überhöhter AK‑Beiträge bei Kurzarbeit
abgestimmt am
13.10.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass überhöhte Arbeiterkammer‑Beiträge bei Kurzarbeit zurückgezahlt und künftig nur noch auf Basis des reduzierten Kurzarbeitsgehalts berechnet werden. Seit 2020 wurden die Beiträge fälschlicherweise zu hoch angesetzt, was zu einer Gesamtüberbelastung von mindestens 40 Millionen Euro führte.
einfache MehrheitXXVII13.10.2021
Entschließung
Arbeitsrecht
Berufsverband
Schwerpunkte
Das AK‑Gesetz erlaubt einen Höchstbeitrag von 0,5 % – dieser Grenzwert wurde durch die Berechnung auf das ursprüngliche Gehalt überschritten.
Durch die falsche Berechnungsgrundlage wurden Kurzarbeiter*innen im Schnitt 40 Euro pro Jahr zu viel belastet, insgesamt mindestens 40 Millionen Euro.
Der Antrag fordert eine sofortige Rückerstattung der zu hohen AK‑Beiträge an alle betroffenen Beschäftigten.
Künftig sollen die AK‑Beiträge bei Kurzarbeit ausschließlich auf Basis des reduzierten Kurzarbeitsgehalts berechnet werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.