Der Gesetzentwurf fügt dem ASVG einen neuen § 747a hinzu, der die Pensionsanpassung für das Jahr 2022 auf maximal 66 € begrenzt. Ziel ist es, besonders hohe Pensionen nicht stärker zu erhöhen als die Höchstpension des ASVG und dadurch rund 400 Mio. € über 25 Jahre einzusparen.
2/3 MehrheitXXVII19.11.2021
Gesetz
Verfassung
soziale Sicherheit
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
Ein neuer § 747a wird eingefügt, der die Pensionsanpassung für das Jahr 2022 auf maximal 66 € begrenzt.
Die Begrenzung gilt für Leistungen, die vom Sonderpensionenbegrenzungsgesetz erfasst sind, sowie für bestimmte Rechtsträger nach Art. 1 § 10 Abs. 3 und 6 dieses Gesetzes.
Der Erhöhungsbetrag wird um bereits erfolgte Anpassungen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung reduziert, sodass die Gesamterhöhung 66 € nicht überschreitet.
Die Maßnahme soll über 25 Jahre rund 400 Mio. € an Ausgaben einsparen und damit das Pensionsbudget entlasten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.