Der Entschließungsantrag verlangt die sofortige Umsetzung der Empfehlungen einer Kindeswohl‑Kommission, um in allen Asyl‑ und Fremdenrechtsverfahren das Wohl von Kindern stärker zu berücksichtigen. Er fordert verbindliche Kindeswohlprüfungen, flächendeckende Rechtsberatung, einheitliche Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie ein unabhängiges Monitoring‑System.
einfache MehrheitXXVII19.11.2021
Entschließung
Flüchtling
junger Mensch
Schwerpunkte
Einführung einer verbindlichen Kindeswohlprüfung in allen Asyl‑ und Fremdenrechtsentscheidungen, basierend auf den Kriterien des § 138 ABGB.
Sicherstellung einer kindgerechten Rechtsberatung bereits vor der Erstbefragung, auch für mündige minderjährige Flüchtlinge.
Bundesweite einheitliche Regelung zur Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge von Beginn an.
Einrichtung eines unabhängigen, jährlich berichtenden Kinderrechte‑Monitoring‑Systems zur Kontrolle der Umsetzung aller Maßnahmen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.