Umsetzung und Bekanntmachung der Masken‑Ausnahme für Gehörlose

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass die bestehende Ausnahme von der Maskenpflicht für gehörlose und schwerhörige Menschen flächendeckend umgesetzt und öffentlich bekannt gemacht wird, um Diskriminierung zu verhindern.
einfache Mehrheit XXVII 05.10.2021
Entschließung
Gesundheit
Mensch mit Behinderung

Schwerpunkte

  • Die Notmaßnahmenverordnung enthält seit dem 27.11.2020 eine Ausnahme von der Maskenpflicht für gehörlose und schwerhörige Personen sowie deren Kommunikationspartner während der Kommunikation.
  • In der Praxis wird die Ausnahme häufig nicht beachtet, weil viele Menschen und Unternehmen nicht wissen, dass sie gilt.
  • Die fehlende Kenntnis führt zu Diskriminierung und erschwert alltägliche Vorgänge wie Einkaufen, Reisen oder das Einlösen von Rezepten für rund 1,7 Millionen Betroffene.
  • Der Antrag verlangt, dass der Bundesminister die Ausnahme flächendeckend umsetzt und eine umfassende Öffentlichkeitskampagne startet, um die Regelung allen Betroffenen bekannt zu machen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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