Verbot der unentgeltlichen Auslandsabgabe von Covid‑19‑Lagerbeständen
abgestimmt am
24.02.2022
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein Verbot der kostenlosen Abgabe von im Covid‑19‑Lagergesetz eingelagerten Medizinprodukten und Arzneimitteln an das Ausland, weil dies gegen Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und festgestellte Mängel bei Beschaffung verstoße.
einfache MehrheitXXVII24.02.2022
Entschließung
Gesundheit
Schwerpunkte
Der Antrag fordert ein Verbot der unentgeltlichen Abgabe von eingelagerten Medizinprodukten und Arzneimitteln an das Ausland.
Die Kosten einer möglichen unentgeltlichen Verteilung sollen aus dem Krisenbewältigungsfonds gedeckt werden, was im Antrag kritisch hinterfragt wird.
Das aktuelle Gesetz erlaubt Entnahmen nur bei Engpässen; da diese derzeit nicht mehr bestehen, fehlt ein Rechtsgrund für die Entnahme von Lagerbeständen.
Der Antrag verweist auf schwerwiegende Mängel bei Beschaffungs‑ und Auftragsvergabeverfahren, die vom Rechnungshof festgestellt wurden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.