Erweiterung der abschlagsfreien Pension auf Beamte, Post‑ und Bahn‑Beschäftigte
abgestimmt am
20.11.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag will die abschlagsfreie Pension bei 540 Beitragsmonaten auf Beamte, Post‑ und Bahn‑Beschäftigte ausdehnen, den Zivildienst als Beitragsmonat anerkennen und bereits ab 2014 gewährte Pensionsabschläge rückwirkend ohne Kürzung auszahlen.
einfache MehrheitXXVII20.11.2020
Entschließung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
Die Zeiten von Präsenz‑ und Zivildienst sollen als Beitragsmonate anerkannt werden, damit sie bei der Berechnung der Pensionsansprüche berücksichtigt werden.
Die abschlagsfreie Pension bei 540 Beitragsmonaten soll analog zu § 236 Abs. 4b ASVG auch für Beamtinnen und Beamte sowie für dauerhaft bei Post und Bahn Beschäftigte gelten.
Alle Pensionsleistungen, die zwischen dem 01.01.2014 und dem 31.12.2019 aufgrund von § 15 APG oder ähnlichen Regelungen mit Abschlägen von bis zu 12,6 % trotz 540 Beitragsmonaten gezahlt wurden, sollen ab dem 01.01.2020 ohne Abschläge neu berechnet und ausgezahlt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.