Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Abschaffung des § 188 StGB, der das Herabwürdigen religiöser Lehren strafbar macht, weil er die Meinungs‑ und Kunstfreiheit einschränkt.einfache Mehrheit XXVII 29.05.2024
Gesetz
Kunst
Religion
Strafrecht
Kulturpolitik
Schwerpunkte
- Der Antrag strebt die Abschaffung des § 188 StGB an, der das Herabwürdigen religiöser Lehren unter Strafe stellt.
- Befürworter argumentieren, dass § 188 die Meinungs‑ und Kunstfreiheit unverhältnismäßig einschränkt.
- Gegner betonen, dass der Paragraph wichtig sei, um religiöse Gefühle zu schützen und Hassrede vorzubeugen.
- Der Nationalrat hat beschlossen, § 188 vollständig zu streichen, sodass die Regelung künftig nicht mehr gilt.
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