Änderungen im Notarversorgungsgesetz – Genderneutralität & Pensionsalter‑Staffelung
abgestimmt am
19.11.2021
Zusammenfassung
Der Nationalrat ändert das Notarversorgungsgesetz: genderneutrale Formulierungen werden eingeführt und eine detaillierte Staffelung des Pensionsalters für Personen ab 2015 wird ergänzt. Die Änderungen gelten rückwirkend zum 1. Jänner 2020.
einfache MehrheitXXVII19.11.2021
Gesetz
Notar
Rechtsanwalt
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
Der Ausdruck „vom Beitragsschuldner/der Beitragsschuldnerin“ wird zu „vom Beitragsschuldner/von der Beitragsschuldnerin“ geändert, um die Formulierung genderneutral zu gestalten.
Im zweiten Satz von § 14 wird „Er/sie“ zu „Er/Sie“ geändert, um die Schreibweise zu vereinheitlichen.
Der Ausdruck „in der Erklärung“ wird aus § 15 Abs. 2 gestrichen, weil er überflüssig ist.
Eine detaillierte Aufzählung wird nach dem Satz „wenn die in die Vorsorge einbezogene Person dieses Lebensjahr vollendet“ eingefügt. Sie legt für jedes Jahr von 2015 bis 2021 fest, ab welchem Monat das neue Pensionsalter (67‑69 Jahre) gilt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.