Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, die im Jahr 2017 beschlossene Initiative gegen Gewalt im Netz zügig umzusetzen, insbesondere durch unbürokratische Meldesysteme und die Einrichtung von fünf Sonderstaatsanwält*innen für Hasspostings.einfache Mehrheit XXVII 11.03.2020
Entschließung
Internet
Strafrecht
Schwerpunkte
- Die Bundesregierung soll alle Maßnahmen der Initiative gegen Gewalt im Netz unverzüglich umsetzen.
- Einfach zugängliche Melde‑ und Anzeigemöglichkeiten für Hasspostings sollen geschaffen werden, damit Betroffene schnell Hilfe erhalten.
- Fünf Sonderstaatsanwält*innen mit dem Schwerpunkt Hass im Netz sollen eingerichtet werden, um die Verfolgung von Online‑Gewalt zu stärken.
- Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte erhalten Sensibilisierungs‑ und Fortbildungsprogramme zum Umgang mit Hass im Netz.
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