Zusammenfassung
Der Antrag ändert die Krankmeldungsregelung im Zivildienst: Zivildienstleistende müssen nur noch Ursache und Dauer ihrer Arbeitsunfähigkeit angeben, nicht mehr die konkrete Diagnose.einfache Mehrheit XXVII 10.01.2020
Gesetz
Zivildienst
Schwerpunkte
- Die neue Formulierung verlangt, dass Zivildienstleistende spätestens am nächsten Werktag nach Krankheitsbeginn ärztlich untersucht werden.
- Sie müssen die ärztliche Bescheinigung über Ursache und voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit bis zum siebten Kalendertag nach Beginn der Dienstverhinderung an die zuständige Einrichtung senden.
- Die Angabe der konkreten Krankheitsdiagnose entfällt, um die ärztliche Schweigepflicht zu wahren und die Privatsphäre zu schützen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.