Änderung der Krankmeldungsregelung im Zivildienst

Zusammenfassung

Der Antrag ändert die Krankmeldungsregelung im Zivildienst: Zivildienstleistende müssen nur noch Ursache und Dauer ihrer Arbeitsunfähigkeit angeben, nicht mehr die konkrete Diagnose.
einfache Mehrheit XXVII 10.01.2020
Gesetz
Zivildienst

Schwerpunkte

  • Die neue Formulierung verlangt, dass Zivildienstleistende spätestens am nächsten Werktag nach Krankheitsbeginn ärztlich untersucht werden.
  • Sie müssen die ärztliche Bescheinigung über Ursache und voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit bis zum siebten Kalendertag nach Beginn der Dienstverhinderung an die zuständige Einrichtung senden.
  • Die Angabe der konkreten Krankheitsdiagnose entfällt, um die ärztliche Schweigepflicht zu wahren und die Privatsphäre zu schützen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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