Preisfreeze für öffentliche EVUs zur Vermeidung von Energiearmut
abgestimmt am
24.03.2022
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, die Strom‑ und Gaspreise bei öffentlich beteiligten Energieversorgern nicht zu erhöhen, weil steigende Energiekosten die Inflation anheizen und besonders Haushalte mit geringem Einkommen in Energiearmut treiben.
einfache MehrheitXXVII24.03.2022
Entschließung
Preis
Energie
Sozialpolitik
Schwerpunkte
Die Inflation ist im August 2021 auf ein 10‑Jahres‑Hoch von 3,2 % gestiegen, hauptsächlich wegen stark steigender Energie‑ und Treibstoffpreise.
Strompreise sind um 7 %, Heizöl um 30 % und Gas ebenfalls um rund 7 % im Vergleich zum Vorjahr teurer geworden; der Großhandelspreis für Erdgas ist seit Jahresbeginn um etwa 440 % gestiegen.
Die geplante CO₂‑Steuer ab Mitte 2022 und das Erneuerbaren‑Ausbau‑Gesetz erhöhen die Kosten für Haushalte weiter, wobei jährlich rund 1 Mrd. € von den Energieverbrauchern aufgebracht werden sollen.
Der Antrag fordert, dass die Bundesregierung dafür sorgt, dass öffentlich beteiligte EVUs ihre Strom‑ und Gaspreise nicht erhöhen – im Prinzip ein Preis‑Freeze für diese Unternehmen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.