Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass Milch von einem geplanten Pfandsystem für Einweg‑Getränkeverpackungen ausgenommen wird, weil ein Pfand den Preis um rund 22 % erhöhen würde und Milch ein Grundnahrungsmittel ist.einfache Mehrheit XXVII 14.10.2021
Entschließung
Abfall
Umwelt
Abfallwirtschaft
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Die EU‑Richtlinie verlangt, dass bis 2025 mindestens 77 % und bis 2029 mindestens 90 % der Einweg‑Getränkeverpackungen getrennt gesammelt und recycelt werden; flüssige Milchprodukte zählen dabei als Getränke.
- Das österreichische Abfallwirtschaftsgesetz 2002 erlaubt den Ministerien, per Verordnung ein Pfandsystem für Einweg‑Getränkeverpackungen festzulegen, wobei eine Pfandhöhe von 20‑30 Cent vorgeschlagen wird.
- Ein Pfand von 30 Cent auf Milch in PET‑Flaschen würde den Preis pro Liter um rund 22 % erhöhen (von 1,35 € auf etwa 1,65 €), was Konsumenten und Milchbauern stark belasten würde.
- Der Antrag fordert die Bundesregierung, ein Pfandsystem zu entwickeln, das Grundnahrungsmittel wie Milch von der Pfandpflicht ausnimmt, um Preissteigerungen zu vermeiden.
Dokumente (PDFs)
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