Verlängerung der Übergangsfrist im Normverbrauchsabgabegesetz
abgestimmt am
19.11.2021
Zusammenfassung
Der Nationalrat ändert § 15 Abs. 25 des Normverbrauchsabgabegesetzes und verschiebt das Stichtag‑Datum von 1. November 2021 auf 1. Mai 2022, um Lieferverzögerungen in der Automobilindustrie zu berücksichtigen.
einfache MehrheitXXVII19.11.2021
Gesetz
Steuerwesen
Straßenverkehr
Schwerpunkte
Das Datum in § 15 Abs. 25 wird von „1. November 2021“ auf „1. Mai 2022“ geändert.
Durch die neue Frist können Kaufverträge, die vor dem 1. Juni 2021 abgeschlossen wurden, bis zum 30. April 2022 (statt 30. Juni 2021) von der Übergangsregelung profitieren.
Die Änderung soll Lieferverzögerungen in der Automobilindustrie, verursacht durch die Corona‑Krise und Halbleiterengpässe, abfedern.
Die Voraussetzung, dass der Kaufvertrag vor dem 1. Juni 2021 abgeschlossen sein muss, bleibt unverändert, sodass die Anzahl betroffener Fahrzeuge nicht steigt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.