Änderung des Stichtags im K‑SVFG wegen COVID‑19‑Beihilfen

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ändert im Künstler‑Sozialversicherungsfondsgesetz das Datum in § 30 Abs. 10 von 31.12.2021 auf 31.03.2022, um die Abwicklung der COVID‑19‑Beihilfen für selbstständige Künstler zu ermöglichen.
einfache Mehrheit XXVII 16.12.2021
Gesetz
Kunst
Kulturpolitik
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

  • Das Datum im § 30 Abs. 10 wird von 31.12.2021 auf 31.03.2022 geändert.
  • Die Änderung soll die korrekte Abwicklung der COVID‑19‑Beihilfen für selbstständige Künstler ermöglichen.
  • Durch die neue Frist wird sichergestellt, dass die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung rechtzeitig berechnet werden können.

Reden

9 Reden insgesamt

Pro
Contra
4:30 min
Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz, Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler, Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz u.a.Ges.
4:14 min
Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz, Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler, Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz u.a.Ges.
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