Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert im Künstler‑Sozialversicherungsfondsgesetz das Datum in § 30 Abs. 10 von 31.12.2021 auf 31.03.2022, um die Abwicklung der COVID‑19‑Beihilfen für selbstständige Künstler zu ermöglichen.einfache Mehrheit XXVII 16.12.2021
Gesetz
Kunst
Kulturpolitik
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Das Datum im § 30 Abs. 10 wird von 31.12.2021 auf 31.03.2022 geändert.
- Die Änderung soll die korrekte Abwicklung der COVID‑19‑Beihilfen für selbstständige Künstler ermöglichen.
- Durch die neue Frist wird sichergestellt, dass die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung rechtzeitig berechnet werden können.
Reden
9 Reden insgesamt
Pro
Contra
Blimlinger Eva, Mag.
GRÜNE
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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