Ausweitung der Spendenbegünstigung für Bildungsmaßnahmen
abgestimmt am
16.12.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine Ausweitung der steuerlichen Begünstigung von Spenden für alle Bildungsmaßnahmen und eine KeSt‑Befreiung, um private Investitionen in Bildung zu erhöhen.
einfache MehrheitXXVII16.12.2021
Entschließung
Bildung
Steuerwesen
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Derzeit sind Spenden für Bildungszwecke nur für Forschung und Erwachsenenbildung steuerlich begünstigt (vgl. § 4a Abs 2‑3 EStG).
Der Antrag will die Spendenbegünstigung auf alle Bildungsmaßnahmen – von frühkindlicher Bildung bis zu außerschulischen Angeboten – ausdehnen.
Parallel soll eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer (KeSt) für Spenden an bildungsfördernde Projekte eingeführt werden.
Studien schätzen, dass die Maßnahme zu einem kurzfristigen Steuerausfall von 10‑15 Mio. € führt, aber zusätzliche private Investitionen von rund 35 Mio. € generiert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.