Aufhebung der Befristung der Spendenbegünstigung für gemeinnützige Stiftungen
abgestimmt am
16.12.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, die befristete Spendenbegünstigung für gemeinnützige Stiftungen dauerhaft zu erhalten und das Gemeinnützigkeitsgesetz zu evaluieren sowie an deutsche und schweizerische Standards anzupassen.
einfache MehrheitXXVII16.12.2021
Entschließung
Steuerwesen
Schwerpunkte
Durch die Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 wurden Zuwendungen zur Vermögensausstattung für gemeinnützige Stiftungen in § 4b steuerlich begünstigt.
Die Sonderausgaben‑Regelung für Spenden an Stiftungen ist in § 18 Abs. 1 Z 8 verankert und erlaubt bis zu 10 % des Gewinns als abzugsfähige Spende.
Die ursprüngliche Befristung der Spendenbegünstigung lief am 31.12.2020 aus und wurde im Rahmen des COVID‑19‑Steuermaßnahmengesetzes bis zum 31.12.2021 verlängert.
Der Antrag fordert die vollständige Aufhebung dieser Sunset‑Klausel, um Stiftungen langfristige Planungssicherheit zu geben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.