Erweiterung des Mutterschaftsschutzes und Reform der Betriebsrenten‑Abfindung
abgestimmt am
15.12.2021
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert den Mutterschafts‑Versicherungsfall, definiert den Leistungszeitraum neu, erhöht das Wochengeld, führt Teilzahlungen ein und ersetzt die geschlechtsspezifische Abfindung durch eine geschlechtsneutrale Abfertigung.
einfache MehrheitXXVII15.12.2021
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Der Versicherungsfall Mutterschaft gilt, sobald ein Fach‑ oder Amtsarzt bestätigt, dass das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Tätigkeit gefährdet wäre.
Der Zeitraum der Mutterschaft umfasst die Schwangerschaft ab dem Eintritt des Versicherungsfalls (§ 80 Z 3), die Entbindung und die daraus entstehenden Folgen.
Anspruch auf Betriebshilfe oder Wochengeld besteht für die letzten acht Wochen vor der Entbindung, den Entbindungstag und die ersten acht Wochen danach; bei Früh‑, Mehrlings- oder Kaiserschnittgeburten zwölf Wochen.
Das tägliche Wochengeld beträgt zunächst 56,87 €, wird ab dem 1. Jänner 2022 jährlich nach dem Anpassungsfaktor von § 51 und § 47 (bzw. § 45) angepasst und kann in bis zu drei Teilbeträgen ausgezahlt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.